Grenzüberschreitender Spirituosenverkehr in der EG

dadid123

aktives Mitglied
Ich habe einer guten Freundin versprochen, am Wochenende in Holland einen kleinen Cocktailempfang zu geben.

Frage: wenn ich mit dem Auto aus Deutschland Spirituosen nach Holland mitnehme, unterliegt das irgendwelchen Zollbestimmungen? Darf ich z.B. angebrochene Flaschen unbegrenzt mitnehmen, originalverschlossene nicht ... ???
 
danke für die Antworten, 10 Liter sind ja schon ganz schön viel. Da meine Frau auch noch im Auto sitzt darf ich dann wohl 20 l mitnehmen, soviel hatte ich gar nicht vor.

Die Frage mit den geöffneten und originalverschlossenen Flaschen ist damit zwar nicht beantwortet, aber aufgrund der großen Freimengen ohnehin lediglich akademischer Natur ;)
 
Die Frage mit den geöffneten und originalverschlossenen Flaschen ist damit zwar nicht beantwortet, ...
Verstehe ich auch nicht - worin siehst Du den Unterschied, ob Du die zehn Liter in offenen oder verschlossen Flaschen transportierst ? Einzig sehe ich den Unterschied, dass es für die Zöllner bei angebrochenen Flaschen schwierger ist, festzuzustellen, wieviele Liter Du dabei hast.
 
Es dürfen auch größere Mengen transportiert werden, vorausgesetzt sie dienen lediglich einem nicht kommerziellem Zweck. Angebrochene Flaschen verkaufen sich nicht so gut.
 
Ich meine mich daran erinnern zu können, dass ich z.B. von Frankreich nach Deutschland (da hab ich noch bei Karlsruhe gewohnt) vor der Öffnung der Grenzen eine Stange Zigaretten zollfrei mitbringen konnte, geöffnete Zigarettenpackungen unbegrenzt viele.

Deshalb habe ich vermutet, dass bei geöffnten Flaschen automatisch keine gewerbliche Nutzung unterstellt wird und deshalb andere oder gar keine Höchstmengen festgelegt sind.
 
Es zählt auch bei Zigaretten die Stückzahl!
Im Gesetz steht auch nicht eine Stange ist erlaubt, sondern eine konkrete Stückzahl, die eben einer normalen Stange Zigaretten entspricht.
 
So würde ich auch in Bezug auf Spirituosen argumentieren.
Das Behältnis -verschlossen oder geöffnet- ist egal, es kommt auf die Menge an. Und die 10 Liter gelten eben gerade wenn keine gewerbliche Absicht vorliegt. Wird die gewerbliche Verwendung angenommen, sinkt die Freimenge auf Null ! Dann ist auch auf die kleinste Menge Einfuhrabgaben zu zahlen (in D nennt sich das Einfuhrumsatzsteuer)
 
Danke für all den Input, meine Kisten für die kleine private Cocktailparty in Holland für morgen sind gepackt und ich komme bei weitem nicht auf die Menge von 2 x 10 l Spirituosen ;)
 
Zurück
Oben