Jetzt verquirlst du aber einiges!
Klar sind Forentexte urheberrechtlich geschützt (gewisse "Schöpfungshöhe" vorausgesetzt: "Ding" reicht nicht
) - und deswegen kann sie der Urheber mit einer Lizenz veröffentlichen, die anderen die Verwendung
erlaubt. Ich bin ein großer Freund der Creative Commons Lizenzen!
Aber dein Vorschlag zielte doch dahin, dass hier gepostete Drinks von Forumsmitgliedern nur unter Nennung des Autors verbreitet werden sollen. Und eben das geht nicht, weil für die Rezeptur (= die "Idee" der Zusammensetzung und Herstellung eines Drinks) gar kein Urheberrecht besteht - sie sind sozusagen von Natur aus "gemeinfrei". Und wer kein Urheberrecht hat, kann auch keine Lizenz mit irgendwelchen Einschränkungen vergeben.
Ich versuch mal ein paar Beispiele. (Achtung: alles fiktiv und ohne Gewähr! In der Wikipedia würde hier jetzt der "Rechtshinweis" stehen
)
Beispiel 1: mangomix postet im Forum einen selbst erfundenen Drink. Sein guter Freund Franz Brandl *hust* nimmt ihn in sein neues Buch "100 tolle Cocktails von Franz Brandl" auf, erwähnt mangomix aber mit keinem Wort. Darf er das? Ja! (Die Rezeptur an sich ist nicht urheberrechtlich geschützt)
Beispiel 2: mangomix grummelt, scannt die entsprechende Buchseite und postet sie im Forum. Darf er das? Nein! (hier ist die Zusammenstellung und Gestaltung des Buches geschützt).
Beispiel 3: mangomix findet in Brandls drei Eigenkreationen des Autors, die in der C&D-Datenbank noch fehlen, und fügt sie ein. Darf er das? Ja! (Auch ohne Quellenangabe, solange er nur Zutaten und knappe Zubereitung übernimmt, oder den Text umformuliert)
Beispiel 4: Brandl regt sich auf und veröffentlicht ein neues Buch, dessen Rezepte nahezu vollständig aus der C&D-Datenbank stammen. Darf er das? Nein. (Die Datenbank ist als Zusammenstellung selbst dann geschützt, wenn es die einzelnen Rezepte nicht sind).
Wen das Thema interessiert, hier ist das sehr gut, aber ohne Paragraphengestrüpp, dargestellt: http://www.irights.info/index.php?q=node/523