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Wenn man Familien mit Kindern schikaniert, und das Spielen von Kindern verbietet, dann ist das mit Sicherheit schädlich für Gesellschaft und auch für den Staat. Und die Leute, die das machen, sind wahrscheinlich die ersten, die sich beschweren, wenn die Renten runtergehen.Ich finde das überhaupt nicht skandalös, auch nicht gesellschafts und auch nicht Staatsschädigend.
Die Einwände der Mitbewohner hören sich jedenfalls ganz vernünftig an und ich seh da auch nichts schlimmes.
Die Einwände der Mitbewohner hören sich jedenfalls ganz vernünftig an und ich seh da auch nichts schlimmes.
Niemand hat ja in der Siedlung das Spielen der Kinder untersagt und auch nicht die Familien mit Kindern schikaniert. Im Gegenteil im Artikel steht sogar, daß sie sehr freundlich aufgenommen haben und manche die Kinder mit Süßigkeiten beschenkt, etc.Wenn man Familien mit Kindern schikaniert, und das Spielen von Kindern verbietet, dann ist das mit Sicherheit schädlich für Gesellschaft und auch für den Staat. Und die Leute, die das machen, sind wahrscheinlich die ersten, die sich beschweren, wenn die Renten runtergehen.
Dann nimmt man am Abend das Wasser aus dem Plantschbecken und verwendet es zum Blumengießen. Dann hat man das Allgemeingut erfüllt.Einmal haben die Wintersteins ein Plantschbecken in den Garten gestellt und Wasser mit dem Gartenschlauch eingelassen. Das war ein Fehler, denn dieses Wasser ist Gemeinschaftseigentum. Mit dem darf man zwar die Blumen gießen, nicht aber das Becken der Kinder füllen.
Solange sie nicht vor seinem Balkon herlaufen und seine Sicht einschränken und ihm in die Wohnung gucken, sehe ich da überhaupt keine Störung der Privatsphäre.Kurz nach Familie Wintersteins Einzug hat die Eigentümerversammlung genehmigt, an ihrem Balkon im Hochparterre eine kleine Leiter anzubringen, damit die Kinder schneller auf die Wiese kommen. Bald beschwerte sich ein Mitbewohner, dass die Kinder und ihre Freunde unter seinem Balkon hin- und herliefen, weshalb er sich in seiner Privatsphäre stark eingeschränkt fühle. Er spricht von "erheblicher Wertminderung".
Das ist doch wohl der größte Schwachsinn und an den Haaren herbei gezogen um überhaupt einen Grund zu finden es zu verbieten.Dann fand die Hausverwaltung heraus: Der damalige Leiter-Beschluss sei "nichtig". Denn er war erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges". Die Verwaltung wies die Familie darauf hin, dass so etwas unter einem eigenen "Top" entschieden müsse. Einstimmig.